Wie das Bundeskartellamt aktuell in einer Pressemitteilung berichtet, startet am Mittwoch, dem 20.02.2013 eine Web-Befragung von 2400 Amazon-Marketplace-Händlern.
Praebiotik und Probiotik als gesundheitsbezogene Angaben
Der BGH hat mit Urteil vom 19. Februar 2014 entschieden, dass es sich bei der Bewerbung von Lebensmitteln (es ging um Babynahrung) mit den Bezeichnungen Praebiotik und Probiotik um eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben im Sinn von Art. 2 Abs. 2 der Health-Claim-Verordnung handelt. Die Bezeichnung wird vom Durchschnittsverbraucher nicht lediglich als eine Beschaffenheits- oder … Weiterlesen