BGH: Zur Haftung für Vertriebsmittler

Affiliates oder sonstige Vertriebsmittler werden gerne eingesetzt, da man hier durch die erweiterten Bemühungen schnell und effektiv zu weiteren Geschäftserfolgen kommen kann. Was passiert aber, wenn der Affiliate Bestellungen vorgaukelt, die es nie gegeben hat? Die Verbraucherzentrale Hamburg hat dies in einem Verfahren bis zum Bundesgerichtshof klären lassen. Der BGH (Urteil vom 17.08.2011 – I ZR 134/10) hat jetzt entschieden, unter welchen Umständen man für das Handeln seiner Vertriebsmittler einzustehen hat.

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