Vertragsstrafe zugunsten Dritter

Kann man sich nach einer Abmahnung gegenüber einem Dritten zur Unterlassung verpflichten oder jedenfalls die Vertragsstrafe zugunsten eines Dritten versprechen? Für letzteren Fall, bei erneuter Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung, eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, sah das LG Köln jetzt die Widerholungsgefahr nicht als beseitigt an.

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