Urheberrecht Zum Schutz von Werken der angewandten Kunst

Wie der BGH laut Pressemitteilung nun entschieden hat (Urteil vom 13. November 2013 – I ZR 143/12 – Geburtstagszug), sind an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen als an den von Werken der zweckfreien Kunst. Gegenstand der Entscheidung waren gezeichnete Entwürfe einer Spielwarendesignerin für einen Zug aus Holz.

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