MasterCard GOLD oder Visa Electron keine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit

Händler müssen Verbrauchern eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit anbieten. Das OLG Dresden hat nun entscheiden, dass es sich bei MasterCard GOLD und Visa Electron nicht um solche gängigen und zumutbaren Zahlungsarten handelt.

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