Keine Pflicht zur Verlinkung von Testergebnissen

Der BGH (Beschl. v. 08.12.2016, Az.: I ZR 88/16) hat sich kürzlich wieder einmal mit der Zulässigkeit von Werbung mit Testergebnissen befasst. Bei einer Online-Werbung mit Testergebnissen genügt es nach dieser Entscheidung, die Website anzugeben, auf der die Details zu den Umständen des Tests abrufbar sind. Eine konkrete Verlinkung zu der Seite ist hingegen nicht erforderlich.

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TV Testwerbung Kundenzufriedenheit

Nicht immer kommt die Testwerbung mit Testsiegel daher. Auch eine simple Werbung mit der Kundenzufriedenheit kann dazu führen, dass die Grundsätze der Werbung mit Testergebnissen gelten. Bei der Testwerbung kennen die Gerichte kein langes Fackeln. Das gilt selbst in der TV-Werbung. Dem OLG Frankfurt fehlten In seiner aktuellen Entscheidung vom 28.05.2013 (Az. 6 U 266/12) jedenfalls alle notwendigen Angaben.

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Private Testsiegel Testwerbung

Das OLG Brandenburg hat bestätigt, dass die Werbung mit dem Ergebnis des von dem Deutschen Institut für Service-Qualität durchgeführten Test „1. Platz, Bestes Möbelhaus“ zu unterlassen ist. Die Verurteilung der Beklagten zur Unterlassung der Werbung mit dem Testergebnis sei sowohl hinsichtlich der Gestaltung des Testsiegels im Hinblick auf den Testveranstalter als auch im Punkt des als Werbeaussage verwendeten Prädikats „1. Platz, Bestes Möbelhaus“ aus dem Gesichtspunkt der Irreführung gerechtfertigt.

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Grundlagen Werbung mit Testergebnis

Die unzureichende Werbung mit Testergebnissen gehörte mit zu den am häufigsten abgemahnten Wettbewerbsverstößen in 2011. Wie das OLG Köln, Beschl. v. 11.11.11, Az. 6 U 188/11 in seinem aktuellen Beschluss gerade wieder deutlich gemacht hat, lauern hier für Händler oft Abmahnfallen, wo er sie bei der Testwerbung gar nicht vermutet. Da kann auch schon mal die Produktverpackung Werbung mit Testergebnissen aufweisen, die man gar nicht gesehen hat. Das das Ganze auch für Leserbefragungen und Werbung mit Umfragen gilt, wissen nur die Wenigsten. Bevor der Wettbewerb es tut: Schauen Sie sich an, wie Sie richtig mit Testergebnissen werben und lesen Sie unseren Grundlagenbeitrag.

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Private Testsiegel können wettbewerbswidrig sein

Testsieger-Werbung oder die Werbung mit Testsiegeln funktioniert gut. Der Kunde honoriert die tatsächliche oder vermeintliche Qualität der Ware. Grundsätzlich muss es nicht immer Stiftung Warentest sein. Das LG Potsdam hat in einem aktuellen Urteil die Grenzen für Werbung mit „privaten“ Testsiegeln aufgezeigt.

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