BGH: Keine Mehrwertdienstenummern im Impressum
15. Juli 2016 | Von Maik SebastianUnternehmer müssen geeignete Kontaktmöglichkeiten im Webseiten-Impressum zur Verfügung stellen. Der Bundesgerichtshof hat diese Pflicht im Urteil vom 25.02.2016 (Az. I ZR 238/14) konkretisiert. Die beiden im Verfahren beteiligten Händler verkaufen u.a. Fahrradanhänger und stehen somit im gemeinsamen Wettbewerb. Die Beklagte hatte in ihrem Impressum neben einer E-Mail-Adresse eine Telefon- sowie eine Faxnummer angegeben. Sie wies
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