Rücksendung nur in Originalverpackung?

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, d.h. zum Beispiel bei Käufen in Online-Shops haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses berechtigt sie, die Ware nach Erhalt zu prüfen und sich gegebenenfalls wieder von dem Vertrag zu lösen. Händler suchen in diesem Zusammenhang immer wieder Wege, den Kunden bei Ausübung des Widerrufsrechts zu einer Rücksendung der Waren in der Originalverpackung zu bewegen. So sieht man immer wieder in den AGB Klauseln wie „Bitte senden Sie uns die Ware in der Originalverpackung zurück“ oder „Die Rückgabe ist nur bei ungenutzter Ware in der Originalverpackung …möglich“. Über die Zulässigkeit einer solchen Klausel hat das LG Hamburg mit Urteil vom 06.01.2011 (Az.: 327 O 779/10) entschieden.

Weiterlesen

Teure Rücksendung nicht erstatten

Der Praktiker weiß es längst: Nicht mehr das Widerrufsrecht im Fernabsatz selbst bringt den meisten Ärger, sondern die Fragen, die sich rund um die Rückabwicklung der Kaufverträge drehen. Was muss der Händler ersetzen, wenn der Verbraucher wirksam den z.B. im Internet oder beim Katalogkauf geschlossenen Vertrag widerrufen hat. Urteile in diesen Bereichen sind eher selten, da es meist um geringe Streitwerte geht. Dies betrifft insbesondere Fragen rund um die Versandkosten. Das Amtsgericht Aachen hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, in dem es um den Ersatz der Kosten für den Rückversand ging.

Weiterlesen