Telefon-Opt-In nur mit Bereichsangabe
19. Februar 2013 | Von Rolf BeckerTelefon-Opt-In nur mit Bereichsangabe Die Rechtslage ist klar. Wer einen Verbraucher zu Werbezwecken anrufen möchte, benötigt eine vorherige Einwilligung dieses Verbrauchers. Die Beweislast für die Erteilung einer ordnungsgemäßen Einwilligung trägt der anrufende Händler.