Markenbeschwerde bei Google AdWords als gezielte Behinderung?

Die Verweigerung der Zustimmung zu einer Google AdWords-Werbung, mit welcher tatsächlich die Markenrechte nicht verletzt werden, stellt eine gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG dar. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 12. März 2015 (Az. I ZR 188/13).

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Google Markenbeschwerde bei AdWords gefährlich

Der Hersteller von Sanitärartikeln der Marke „Duravit“ ärgerte sich wohl über Google-Anzeigen von Händlern, die „Duravit“ als Keyword benutzten. Jedenfalls nutzte er die Möglichkeiten, die Google bei solcher Nutzung von Keywords durch die Markenbeschwerde gibt. Er ließ seine Marke sperren. Google führte darauf hin Aufträge für den Suchbegriff „Duravit“ nicht mehr aus. Ein Händler, der die Marke nutzen wollte, da er die Waren auch anbot, forderte den Hersteller per Abmahnung erfolglos auf, die Zustimmung für AdWord-Werbung unter Nutzung dieses Keywords zu erteilen. Er habe 4-5% Umsatzeinbußen erlitten.

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