Klassifizierungspraxis der Markenämter geändert

Wenn Sie Marken anmelden wollen, müssen Sie die geänderte Klassifzierungspraxis der Markenämter berücksichtigen. Die bestimmt, in welche Waren- und Dienstleistungsklassen der beanspruchte Schutz einer Marke gehört. Damit geht es auch um Geld, denn die Kosten der Markenanmeldung bestimmen sich auch nach der Anzahl der in Anspruch genommenen Klassen.

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Streit um Marke „Berliner Gauklerfest“

In dem vom KG Berlin mit Urteil vom 15.02.2013 entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob die Bezeichnung „Berliner Gauklerfest“ die Rechte an einer Wort-Bildmarke verletzt, welche aus der Zeichnung eines Clown-Kopfes und dem Wortbestandteil „Berliner Gauklerfest“ besteht. Schutzfähig? Nachdem das LG eine Markenrechtsverletzung noch angenommen hatte, hat das KG Berlin eine Verwechslungsgefahr verneint. … Weiterlesen