Hinweispflicht für Einweg- und Mehrwegflaschen?

Das Bundeskabinett hat am 06. Februar 2013 die Verordnung über Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen beschlossen. Danach soll der Handel verpflichtet werden deutlich darauf hinzuweisen, ob es sich bei einer Getränkeverpackung um eine Einwegverpackung oder um eine Mehrwergverpackung handelt.

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Vorsicht bei der Werbung für Lebensmittel

Lebensmittel werden von Händlern gerne mit nährwertbezogenen oder gesundheitsbezogenen Aussagen beworben. Das heißt dem Produkt werden in der Werbung oder der Produktbeschreibung besondere Eigenschaften wie etwa „fettarm“, „“hoher Vitamingehalt“, „reich an Vitamin C“ oder „zuckerfrei“ zugesprochen, oder aber es wird zum Ausdruck gebracht, dass das Produkt einen positiven Einfluss auf die Gesundheit hat, z.B. „Stärkt die natürlichen Abwehrkräfte“ oder „Calcium stärkt die Knochen“.

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