Geschenke und Werbegaben durch Apotheken

Verkaufsförderungsmaßnahmen, wie etwa die Gewährung von Zugaben, Rabatten oder Werbegeschenken bei dem Verkauf von Heilmitteln durch Apotheken sind immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) stellt hier erhebliche Restriktionen auf. Danach ist die Gewährung von Zuwendungen oder Werbegaben grundsätzlich verboten. Das Verbot der Wertreklame gilt jedoch nicht schrankenlos.

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