Der BGH (Beschl. v. 08.12.2016, Az.: I ZR 88/16) hat sich kürzlich wieder einmal mit der Zulässigkeit von Werbung mit Testergebnissen befasst. Bei einer Online-Werbung mit Testergebnissen genügt es nach dieser Entscheidung, die Website anzugeben, auf der die Details zu den Umständen des Tests abrufbar sind. Eine konkrete Verlinkung zu der Seite ist hingegen nicht erforderlich.
Fernabsatz
OLG Hamm zur Beschränkung eines Onlineshops auf B2B-Bereich
Wer nur an B2B-Kunden verkauft, ist von zahlreichen Informationspflichten befreit, die im Handel mit Verbrauchern gelten. Auch ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es dann nicht. Aber wie genau realisiert man eine solche Beschränkung?
OLG München zur Verwendung von „Acryl“ und „Cotton“ zur Textilkennzeichnung
Textilien dürfen nur mit fest im Gesetz vorgegebenen Begriffen gekennzeichnet werden. Wörter wie „Acryl“ bzw. „Acrylic“ zur Textilkennzeichnung sind unzulässig. Die Verwendung solcher Begriffe kann zu Abmahnungen führen. Auch die Kennzeichnung von Fasern eines Textilerzeugnisses mit „Cotton“ stellt einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung dar.
OLG Hamm zum Widerrufsrecht bei Erotikartikeln
Das OLG Hamm beschäftigte sich mit der Frage des Widerrufsrechts bei Erotikartikeln. Ein Onlinehändler hatte dieses mit Verweis auf den Gesundheitsschuss ausgeschlossen. Dafür erhielt er eine Abmahnung von einem Mitbewerber.
01805 Rufnummern in Widerrufsbelehrung
Sind gesondert kostenpflichtige Rufnummern in der Widerrufsbelehrung oder im Impressum erlaubt? Diese Frage beschäftigt jetzt gleich mehrere Gerichte. Es geht beispielsweise um die bekannten Service-Rufnummern z.B. die Rufnummern die mit 01805 beginnen.
Kein Widerrufsrecht in der Schweiz
Der Nationalrat in der Schweiz hat die Einführung eines Widerrufsrechts im Fernabsatz abgelehnt. Bei Käufen per Telefon sollen Kunden hingegen innerhalb von vierzehn Tagen vom Vertrag zurücktreten können.
Neue Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung
Ab dem 13.12.2014 werden neue Vorgaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten. So gibt es etwa neue Pflichthinweise, etwa bei koffeinhaltigen Produkten oder Fisch- und Fleischerzeugnissen. Auf Stoffe, welche Allergien auslösen können, muss gesondert hingewiesen werden. Auch werden Vorgaben in Bezug auf die Mindestschriftgröße der Pflichtinformationen gemacht, welche einzuhalten sind.
Diese Änderungen beruhen auf der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 – LMIV). Die neuen Regelungen in Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung sind ab dem 13.12.2014 anzuwenden.
Neues Recht im Versandhandel 13.06.2014
Wir haben in komprimierter Form die wissenswerten Fakten zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie mit Schwerpunkt im Fernabsatz zu Ihrer Information zusammengestellt.
Widerrufsrecht auch für Unternehmer?
Online-Händler sind im Fernabsatz bekanntlich dazu verpflichtet, Verbraucher über das diesen zustehende Widerrufsrecht zu informieren. Wird die gesetzlich vorgesehene Widerrufsbelehrung z.B. in AGB jedoch ohne Einschränkungen
OLG Hamm entscheidet zu Vertragstextspeicherung
Durch Urteil vom 23.10.2012 – Az. I 4 U 134/129 – hat das OLG Hamm zur Pflicht des Onlinehändlers zur Information über die Vertragstextspeicherung entschieden, mit dem Ergebnis, dass das Fehlen dieser Information einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt.