Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein

Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es ausreichend ist, französische Lebensmittel, wie „Bonne Maman: Galette au beurre frais“, „Terrine du Chef au Foie Gras de Canard“ sowie „Viandox – un gout inimitable“, welche in Deutschland zum Verkauf angeboten werden, lediglich in französischer Sprache zu kennzeichnen.

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Abbildung von Früchten zulässig obwohl diese im Produkt nicht enthalten sind?

Der EuGH muss nun entscheiden, ob die Abbildung von Früchten auf einem Lebensmittel (es geht um den Früchtetee „FELIX HIMBEER-VANILLE ABENTEUER“) irreführend ist, wenn die abgebildeten Früchte tatsächlich nicht im Produkt enthalten sind.

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