Mängel: Einbaukosten und Ausbaukosten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Dezember 2011 zu den Kosten bei der Mängelgewährleistung entschieden (BGH Urteil vom 21.12.2011; Az. VIII ZR 70/08). Es ging um die bekannten mangelhaften Fließen, die ein Händler einem Verbraucher verkauft hatte. Der Händler durfte die Aufwendungen des Kunden für Ausbau und Abtransport sowie den neuen Einbau zahlen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs war Konsequenz einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2011 (EuGH, Urteil vom 16.06.2011; Rs. C-65/09).

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