Verstoß eBay-Grundsätze nicht wettbewerbswidrig

Für den Handel auf eBay gelten neben den ohnehin natürlich auch dort Geltung beanspruchenden wettbewerbsrechtlichen Regelungen Besonderheiten: die eBay-Grundsätze. Es geht dort um verbotene und fragwürdige Artikel, darüber hinaus sind bestimmte Vorgehensweisen geregelt, die beim Einstellen von Artikeln nicht zulässig sind und es werden Methoden behandelt, die während des Verkaufsabschlusses nicht zulässig sind.

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