Die Gewährung von Ein-Euro-Gutscheinen durch Apotheker bei der Einlösung von Rezepten ist unzulässig. Dies hat das VG Berlin mit Urteil vom 16.04.2013 (Az.: VG 90 K 4.11 T und andere) entschieden.
Angebot
Tanzschule darf keinen Lernerfolg garantieren
Eine Tanzschule warb unter anderem mit der Aussage:
„Auch für den klassischen Eröffnungstanz Ihrer Hochzeit garantieren wir Ihnen in privater Atmosphäre den gewünschten Lernerfolg.“
Identität und Anschrift in Anzeigen erforderlich
Mit Beschluss vom 14.09.2012 – Az.: 3 W 76/12 – hat das OLG Hamburg zur Werbung eines Reiseveranstalters in Zeitungsanzeigen und den damit verbundenen unternehmensbezogenen Informationspflichten entschieden. Der Vorwurf ging dahin, dass die Anzeige weder die Identität noch die Anschrift des Reiseveranstalters enthielt.
REWE-Limonadenangebot Grundpreisangabe
Die Preisangabenverordnung sieht die Verpflichtung zur Angabe eines Gundpreises vor, um dem Verbraucher den Preisvergleich zu erleichtern und für ihn auf diese Weise mehr Transparenz zu schaffen. Doch auch der Grundpreis kann wiederum Irreführungspotential bergen. So im Fall einer Limonadenwerbung von REWE, über den das LG Köln (Urteil vom 20.07.2011, Az: 84 O 91/11), zu entscheiden hatte.
Zeitliche Beschränkung Rabattaktionen
Bei einer Rabattaktion muss sich der Unternehmer grundsätzlich nicht festlegen, wie lange diese Geltung beanspruchen soll. Wirbt er aber mit einer zeitlichen Beschränkung, muss er sich daran halten.
LG Hamburg: Grundpreisangaben bei Sets
Jeder Händler der in seinem Sortiment Waren hat, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, dem ist die Verpflichtung zur Grundpreisangabe hinlänglich bekannt. Doch manchmal entbindet ihn § 9 Preisangabenverordnung von dieser Verpflichtung, denn dieser beinhaltet einen Katalog von Ausnahmen, bei deren Vorliegen auf die Angabe des Grundpreises verzichtet werden kann. Wie sieht es bei Sets aus?
Urteile zu Streichpreisen und Statt-Preisen
Streichpreise sind beliebt aufgrund ihrer großen Werbewirkung. Sie geben dem Kunden ein Signal, dass es einen höheren Preis gibt und machen damit den angegebenen Preis akzeptabler. Der Kunde erkennt sofort, dass er einen Vorteil hat. Bei den rechtlichen Fragen rund um die Streichpreise geht es auch immer wieder darum, ob die Streichpreise ohne eine Erläuterung verwendet werden dürfen.