Identität und Anschrift in Anzeigen erforderlich

Mit Beschluss vom 14.09.2012 – Az.: 3 W 76/12 – hat das OLG Hamburg zur Werbung eines Reiseveranstalters in Zeitungsanzeigen und den damit verbundenen unternehmensbezogenen Informationspflichten entschieden. Der Vorwurf ging dahin, dass die Anzeige weder die Identität noch die Anschrift des Reiseveranstalters enthielt.

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REWE-Limonadenangebot Grundpreisangabe

Die Preisangabenverordnung sieht die Verpflichtung zur Angabe eines Gundpreises vor, um dem Verbraucher den Preisvergleich zu erleichtern und für ihn auf diese Weise mehr Transparenz zu schaffen. Doch auch der Grundpreis kann wiederum Irreführungspotential bergen. So im Fall einer Limonadenwerbung von REWE, über den das LG Köln (Urteil vom 20.07.2011, Az: 84 O 91/11), zu entscheiden hatte.

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LG Hamburg: Grundpreisangaben bei Sets

Jeder Händler der in seinem Sortiment Waren hat, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, dem ist die Verpflichtung zur Grundpreisangabe hinlänglich bekannt. Doch manchmal entbindet ihn § 9 Preisangabenverordnung von dieser Verpflichtung, denn dieser beinhaltet einen Katalog von Ausnahmen, bei deren Vorliegen auf die Angabe des Grundpreises verzichtet werden kann. Wie sieht es bei Sets aus?

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Urteile zu Streichpreisen und Statt-Preisen

Streichpreise sind beliebt aufgrund ihrer großen Werbewirkung. Sie geben dem Kunden ein Signal, dass es einen höheren Preis gibt und machen damit den angegebenen Preis akzeptabler. Der Kunde erkennt sofort, dass er einen Vorteil hat. Bei den rechtlichen Fragen rund um die Streichpreise geht es auch immer wieder darum, ob die Streichpreise ohne eine Erläuterung verwendet werden dürfen.

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