Geheimhaltungsvereinbarung NDA Verschwiegenheit

„Non Disclosure Agreement“, „NDA“, „Geheimhaltungsvereinbarung“, „Vertraulichkeitsvereinbarung“ oder „Verschwiegenheitsverpflichtung bezeichnet, dient diese Vereinbarung immer einem Zweck: der jeweilige Vertragspartner soll von der Weitergabe vertraulicher Informationen abgehalten werden. Dass Know-How im Rahmen einer Zusammenarbeit preisgegeben werden muss, kann man oft nicht verhindern. Wohl aber, dass das zur Verfügung gestellte vertrauliche Know-How unerwünscht preisgegeben wird.

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Haftung für Links auf Startseite

Die Haftung für Links gehörte zu den ersten heiß diskutierten Themen im Internet. Genauer geht es um die Haftung für rechtswidrige Inhalte auf den verlinkten Seiten. Das Landgericht hatte in einem aktuellen Fall einen Arzt verurteilt, der auf die Startseite eines For­schungsverbandes Implantataku­punktur J e.V. für  „weitere Informationen auch über die Studienlage“ zur Implantat-Akkupunktur verlinkt hatte. Dort sah ein

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Projektverträge

Software in der Produktion, oder als CMS neu aufzusetzen  oder auf einen neuen Stand zu bringen (Migration) ist oft ein gefährliches Unterfangen. Gleiches gilt für Hersteller und Abnehmer beim Einkauf komplexer Fertigungsanlagen. Die Beratungserfahrung zeigt, dass die entscheidenen Fehler schon beim Aufsetzen des Projekts gemacht werden. Meist sind die abgeschlossenen Verträge nichtssagend und helfen nicht weiter.

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Widerrufsrecht bei branchenfremden Nebengeschäften

Wie der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat, liegt ein Verbrauchsgüterkauf auch dann vor, wenn es sich für das verkaufende Unternehmen lediglich um ein branchenfremdes Nebengeschäft handelt. Auch wenn also nur neben der eigentlichen Tätigkeit, etwa gebrauchtes Inventar an Verbraucher verkauft wird, gelten dann die strengen Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs, vor allem zur Gewährleistung.

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