Was gibt´s Neues 2015?

Das neue Jahr hat begonnen und mit ihm sind auch die ersten gesetzlichen Neuregelungen in Kraft getreten. Einige bereits zum Jahresbeginn geltende oder im neuen Jahr anstehende Neuregelungen im Bereich des E-Commerce haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt. 01.01.2015: Elektronische Energieeffizienzetiketten und Produktdatenblätter Zum 01.01.2015 sieht die EU Verordnung (EU) 518/2014 für Haushaltsgeschirrspülmodelle … Weiterlesen

Warenbezeichnung Gold Vorsicht

Wird ein Armband als „massives goldenes Armband“ beworben, handelt es sich bei der geliferten Ware dann aber um eine Messinglegierung mit vergoldeter Oberfläche, liegt ein Sachmangel vor. Bei der Auslegung der Produktbeschreibung sei das Feingehaltsgesetz zu berücksichtigen.

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Anforderung an die Identitätsangabe in Prospekten

In Prospekten, in welchen Waren unter Hinweis auf deren Merkmale und den Preis so angeboten werden, dass ein Verbraucher eine geschäftliche Entscheidung treffen kann (eine unmittelbare Erwerbsmöglichkeit muss nicht bestehen), muss die Identität des werbenden Unternehmens angegeben werden.

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Irreführung durch „CE-geprüft“

Wir hatten bereits im letzten Jahr über die Fehler berichtet, die im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung gemacht werden können. Klar war bereits zu diesem Zeitpunkt, dass sowohl eine CE-Kennzeichnung zu wenig ebenso wie ein „CE- geprüft“ in der Werbung für ein Produkt, welches ohnehin der Kennzeichnungspflicht unterliegt, dem Händler zum Verhängnis werden kann. Das OLG Frankfurt ging mit Urteil vom 21. Juni 2012, Az.: 6 U 24/11 nun noch einmal deutlich über die bisherige Rechtsprechung hinaus.

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Neues Produktsicherheitsgesetz seit 1.12.2011

CE-Kennzeichnung, GS-Kennzeichen und neue Informationspflichten für den Händler: Seit dem 1. Dezember 2011 wurde das alte Geräte- und Produktsicherheitsgesetz abgelöst durch das Produktsicherheitsgesetz. Wir beleuchten im nachfolgenden Beitrag die wichtigsten Änderungen, die das neue Gesetz gebracht hat und worauf Hersteller, aber auch Händler besonders achten müssen.

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Vorsicht bei der Werbung für Lebensmittel

Lebensmittel werden von Händlern gerne mit nährwertbezogenen oder gesundheitsbezogenen Aussagen beworben. Das heißt dem Produkt werden in der Werbung oder der Produktbeschreibung besondere Eigenschaften wie etwa „fettarm“, „“hoher Vitamingehalt“, „reich an Vitamin C“ oder „zuckerfrei“ zugesprochen, oder aber es wird zum Ausdruck gebracht, dass das Produkt einen positiven Einfluss auf die Gesundheit hat, z.B. „Stärkt die natürlichen Abwehrkräfte“ oder „Calcium stärkt die Knochen“.

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