LG Frankfurt zu den Anforderungen an die Einwilligung in Telefonwerbung

Das LG Frankfurt hat sich nach Meldungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit den Anforderungen an die Einholung einer Einwilligung in den Erhalt von Telefonwerbung befasst. Für die Erteilung der Einwilligung ist jedenfalls eine vorherige ausdrückliche Einwilligung in Kenntnis der Sachlage erforderlich. Es ist insofern nicht ausreichend, wenn konkrete Informationen über Art und Umfang der Werbung erst über einen Link bereitgestellt werden.

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Textilkennzeichnung in Werbemittel ohne Bestellmöglichkeit?

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 4.12.2014 – I-2 U 28/14 nicht rechtskräftig) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in einem Printwerbemittel, in welchem Textilerzeugnisse unter Angabe von Preisen beworben wurden, das aber keine unmittelbare Bestellmöglichkeit vorsah, die Angaben zur textilen Zusammensetzung der Produkte nach der Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKennzVO) erforderlich waren.

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OLG Hamburg zu wesentlichen Merkmalen der Waren

Nach der sog. Button-Lösung müssen Händler ihren Bestellprozess so gestalten, dass auch juristische Laien hinreichend sicher beurteilen können, ob bzw. wann sie sich im Internet zu einer Zahlung verpflichten, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Inhalt dieser Regelungen, die in erster Linie einmal für die sog. „Abofallen“ gedacht waren, sind neben den Vorgaben für die Bestellbutton-Gestaltung, auch Anforderungen an die Informationen zu den konkret im Warenkorb ausgewählten Waren und Dienstleistungen.

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Gelbe Verpackung von Sprachlernsoftware verletzt Farbmarke „gelb“

Die Verwendung einer gelben Kartonverpackung für Sprachlernsoftware verletzt die Farbmarke „gelb“ von Langenscheidt. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 18. September 2014 (I ZR 228/12 – Gelbe Wörterbücher). In der Sache ging es um die Verwendung einer gelben Verpackung durch die Beklagte, welche Sprachlernsoftware vertreibt. Hiergegen wandte sich die Inhaberin der für zweisprachige Wörterbücher … Weiterlesen

Abmahngefahr Energieeffizienzklasse bei Computermonitor

Bis zum OLG Köln ging die Frage, ob ein Monitor, der als LED-Monitor sowohl zur Wiedergabe genormter Videosignale als auch zur Verwendung als Computerdisplay geeignet und bestimmt war, einer Kennzeichnungsverpflichtung nach § 6a der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) unterliegt. Das Urteil birgt eine große Abmahngefahr.

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