Gesetzesvorlage gegen Abmahnmissbrauch

Aus dem Justizministerium kommt am 31.08.2018 eine Gesetzesvorlage gegen Abmahnmissbrauch. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte schon im Juni mit Blick auf die DSGVO angekündigt,  gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzugehen. 

Der Entwurf enthält höhere Anforderungen an die Feststellung der Abmahnbefugnis. Nur noch Mitbewerber, die in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen, dürfen abmahnen. Außerdem deckelt der Entwurf die Streitwerte im Wettbewerbsrecht auf 1000 Euro in Bagatellfällen.

Fliegender Gerichtsstand

Zudem soll der „fliegende Gerichtsstand“ abgeschafft werden.

Damit wird die bei Internetverstößen freie Wahl des Gerichts eingeschränkt.

Auch eine Begründungspflicht gehört zum Maßnahmenpaket, wenn es um die Höhe von Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen geht.

Abmahnungen blieben damit möglich, würden aber erschwert. Lt. Handelsblatt schätzt das Ministerium, dass 50% der missbräuchlichen Abmahnungen verhindert werden können.

Zunächst bleibt abzuwarten, ob das Gesetz so eingebracht wird, womit aber zu rechnen sein dürfte. Wir werden weiter berichten.