Vergabe eines Gütesiegels ohne objektive Prüfung

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Nutzung eines Gütesiegels irreführend ist, wenn dieses nicht nach einer objektiven Prüfung durch eine unabhängige Stelle vergeben wird (Beschluss vom 5. März 2018, Az. 6 U 151/17).

Akkreditierung über Internetplattform

Bei dem Beklagten handelt es sich um einen Verband. Gemäß seinem Internetauftritt strebt er u.a. branchenweite elektronische Standards an. Diese sollen dazu dienen, die Einkaufsprozesse zwischen Industrie und Krankenhäusern zu optimieren und Kosten zu senken. Seit 2011 vergibt er dazu das „BVBG-Gütesiegel“.

Die dazugehörige Satzung sowie die „Charta“ des Beklagten regelt, dass es sich bei dem „BVBG-Gütesiegel“ um kein Qualitätssiegel handele, sondern um ein „Werbeinstrumentarium“.

Die Akkreditierung erfolgt webbasiert über die Internetplattform des Beklagten. Im Rahmen der Akkreditierung werden Fragen zu Namen, Gesellschaftsform, Kontaktdaten, Ansprechpartner-Akkreditierung und etc. gestellt. Nach Bestätigung der Pflichtangaben werden weitere Fragen übersandt, die mit Ja oder Nein zu beantworten sind. Soweit 70% davon mit Ja beantwortet worden seien, erfolgt die Akkreditierung.

Verkehr erwartet Prüfung der Angaben

Die so erfolgende Vergabe des Gütesiegels ist nach Ansicht des OLG Köln irreführend.  Das Gericht bestätigte damit die Auffassung der Vorinstanz (Landgericht Köln, Az. 84 O 43/16).

Die angesprochenen Verkehrskreise würden vor der Vergabe des Siegels eine objektive Prüfung der Angaben erwarten. Sie würden nicht erwarten, dass sich die Prüfung lediglich auf die Plausibilität der Angaben des jeweiligen Antragstellers beschränkt.

Fazit

Die Werbung mit Gütesiegeln ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Bei einer Werbung mit einem Gütesigel erwarten die angesprochenen Verkehrskreise jedenfalls, dass das Siegel von einer neutralen Stelle nach sachkundigen Kriterien vergeben wird. Dazu genügt es nach Auffassung des OLG Köln gerade nicht, wenn die Akkreditierung über eine Internetplattform erfolgt und keine objektive Prüfung der Angaben erfolgt.