LG Köln: Unzulässiges Greenwashing in der Werbung

Ein Unternehmen darf seine Produkte nicht ohne weitere Erläuterung mit der Aussage „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ bewerben. Dies hat das Landgericht Köln entschieden (Urteil vom 05.03.2018, Az. 31 O 379/17).

„Umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“

Die Galeria Kaufhof GmbH bewarb Dessous mit der Aussage: „Dieses Produkt ist besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt worden“. Es wurde dabei nicht erläutert, woraus sich die Umweltverträglichkeit bzw. die Sozialverträglichkeit ergibt. Zudem war nicht erkennbar, ob nur eine oder beide der Bedingungen vorliegt.

Dies hielt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für unlauter und klagte vor dem LG Köln. Zu einer Entscheidung in der Sache kam das Gericht allerdings nicht, da die Galeria Kaufhof die Ansprüche anerkannte.

Verunsicherung durch unternehmenseigene Labels

Nach Angaben des vzbv kennzeichnet Galeria Kaufhof einige Produkte mit einem grünen Blatt und der Aufschrift „Natürlich GALERIA“. Dies solle es Verbrauchern erleichtern, bewusst einzukaufen. Im Rahmen des Internet-Auftritts heißt es:

„Mit dem grünen Blatt werden Produkte gekennzeichnet, die besonders umweltfreundlich oder sozialverträglich hergestellt sind – oft auch beides. Sie müssen sich nicht mit all den unterschiedlichen Symbolen auskennen. Vertrauen Sie uns!“

Aus Sicht des vzbv führe der zu beobachtende Trend, nachhaltige Produkte durch unternehmenseigene Labels zu kennzeichnen, zu einer Verunsicherung der Verbraucher.

Rechtlich verbindliche Klärung gefordert

Der vzbv fordert daher eine Kennzeichnung auf der Grundlage von wissenschaftlich fundierten und gesetzlich festgelegten Kriterien. Um nachhaltig konsumieren zu können, müssten Verbraucher wissen, was hinter den Siegeln steckt. Die Bundesregierung müsse gesetzliche Mindestanforderungen für eine sozial und ökologisch verantwortliche Produktion schaffen. Dadurch sollen Verbraucher erkennen können, ob Produkte die Mindeststandards einhalten. Dies gelte nicht nur für die Textilbranche, sondern für alle Branchen.

Quelle: https://www.vzbv.de/pressemitteilung/urteil-werbung-von-galeria-kaufhof-irrefuehrend