Ab 01.06.2017 neue Pflichten für TK-Anbieter

Die Telekommunikations-Transparenzverordnung (TK-Transparenzverordnung) tritt am 01.06.2017 in Kraft. Sie bringt neue Pflichten primär für Telekommunikations-Anbieter mit sich. Aber auch Händler bzw. Vermittler von Telekommunikationsdiensten sind betroffen.

Ziel der Telekommunikations-Transparenzverordnung

Ziel der neuen TK-Transparenzverordnung ist es, dem Verbraucher im Telekommunikationsmarkt transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Informationen in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form bereitzustellen.

Produktinformationsblätter

Eine maßgebliche Neuerung ist die Verpflichtung von TK-Anbietern, in Zukunft Produktinformationsblätter für die von ihnen vermarkteten Produkte zu erstellen, sofern die Produkte einen Zugang zum Internet ermöglichen. Endnutzer sollen sich bereits vor Vertragsschluss einfach und schnell über die wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte informieren können. Die Inhalte sind dabei genau vorgegeben.

Bereitstellung von Produktinformationsblättern

Produktinformationsblätter für Angebote an Verbraucher, sind ab dem Beginn der Vermarktung in leicht zugänglicher Form bereitzustellen. Die Produktinformationsblätter von Angeboten, die nicht mehr vermarktet werden, sind auf der Internetseite des Anbieters in einem Archiv zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich muss der Verbraucher vor Vertragsschluss auf die bereitgestellten Informationen hingewiesen werden. Diese Informationspflicht trifft insofern nicht nur die Anbieter selbst sondern auch Vermittler von entsprechenden Angeboten.

Helena Golla