Geoblocking und IP-Weichen: Reform im Urheberrecht

Das Europaparlament hat der EU-Kommission in einem Bericht vom März 2015 den Auftrag erteilt, klare und verbindliche Verbraucherrechte im Urheberrecht für das digitale Zeitalter zu verankern. Die EU-Kommission hat heute in Brüssel ihre Vorschläge zur Reform des Urheberrechts vorgestellt. Die erste Kritik lässt nicht lange auf sich warten.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kritisiert, dass die EU-Kommission weit hinter den selbst gesteckten Zielen zurück bleibt.

„Aus Verbrauchersicht sind die Vorschläge der EU-Kommission eine große Enttäuschung. Das Urheberrecht ist schon längst Alltagsrecht für jeden Verbraucher geworden. Es kann nicht sein, dass bei jedem Posten, Verlinken, Teilen oder Erstellen eines Bildes, Videos oder Textes die Gefahr besteht, abgemahnt zu werden. Diese massive Rechtsunsicherheit muss dringend abgeschafft werden. Leider findet sich hierzu kein Wort in den Vorschlägen der Kommission. Stattdessen wird eine Wunschliste für Verleger abgearbeitet, etwa beim Leistungsschutzrecht. Mit ihren Vorschlägen wie der Content ID zementiert die Kommission die Macht von Großkonzernen statt Startups zu fördern. Und anders als versprochen, soll das Geoblocking bei digitalen Inhalten offenbar nicht gänzlich abgeschafft werden.“

Geoblocking weiter möglich?

Grundsätzliche Probleme für den Versandhandel bietet die Grundlage für die letzte Feststellung. Grundsätzlich sollte „ungerechtfertigtes Geoblocking“ abgeschafft werden. Was für TV-Sender und digitale Inhalte gedacht ist, kann sich auch auf Online-Versender auswirken, wenn diese etwa österreichische Kunden, die im deutschen Webshop einkaufen wollen auf die gesondert bepreiste AT-Seite mittels IP-Weiche umleiten. Vorliegend geht es aber nur um Geoblocking bei TV-Inhalten im Internet bzw. bei digitalen Diensten. So sollen Verbraucher einfacheren Zugriff auf Online-Mediatheken im europäischen Ausland erhalten und IP-TV aus dem Ausland besser nutzen können. Verbraucherschützern geht dies nicht weit genug. Sie haben noch die Nutzer im Auge, die etwa nach einer Reise ins Nachbarland Österreich ihre gekauften und bezahlten digitalen Inhalte von Amazon oder anderen Streaminganbietern nicht abrufen können.

Zufrieden zeigten sich vorab Verlegerverbände (BDZV und VDZ):

„Die geplante Einführung eines europäischen Verlegerrechts ist ein historisch wichtiger und notwendiger Schritt, die Pressevielfalt als wesentliche Grundlage für freie Meinungsbildung und Demokratie auch in der digitalen Welt zu gewährleisten“