Preisparitätsklausel bei Amazon auf dem Prüfstand

Wie das Bundeskartellamt aktuell in einer Pressemitteilung berichtet, startet am Mittwoch, dem 20.02.2013 eine Web-Befragung von 2400 Amazon-Marketplace-Händlern.

Durch die Preisparitätsklausel wird Marketplace-Händlern untersagt, Produkte im Internet günstiger anzubieten, als im Amazon-Marketplace. Nach dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, spricht dabei derzeit einiges für eine mit dieser Klausel einhergehende Wettbewerbsbeschränkung. Die Händlerbefragung soll deshalb dazu dienen, Informationen zur konkreten praktischen Wirkung der Preisparitätsklausel und zur Bedeutung des Amazon Marketplace im Allgemeinen zu liefern. (at)

siehe auch Bestpreisklausel kassiert