Klassifizierungspraxis der Markenämter geändert

Wenn Sie Marken anmelden wollen, müssen Sie die geänderte Klassifzierungspraxis der Markenämter berücksichtigen. Die bestimmt, in welche Waren- und Dienstleistungsklassen der beanspruchte Schutz einer Marke gehört. Damit geht es auch um Geld, denn die Kosten der Markenanmeldung bestimmen sich auch nach der Anzahl der in Anspruch genommenen Klassen.

Als Konsequenz der IP-Translator-Rechtsprechung des EuGH haben die Markenämter zwischenzeitlich ihre Klassifizierungspraxis geändert. Im Zuge der Änderungen ist eine neue Fassung der 10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation in Kraft getreten und die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen wurden neu strukturiert.

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Geänderte Klassifizierungspraxis und Class Scopes