Buchhändler haftet nicht für eBook

In einem Streit um die Verletzung von Urheberrechten durch einen Internet-Versandhändler sah das OLG München keine Haftung des Buchhändlers für die von ihm vertriebenen Inhalte per ebook ohne Kenntnis.

Einmal mehr eine Erbin von Karl Valentin (Enkelin), die sich gegen die Wiedergabe eines Auszugs aus einem Sketch („Buchbinder Wanninger“ ) in dem ebook „Bitte warten! Das Wartebuch für Ungeduldige“ wandte.

Geklagt wurde gegen Amazon Media in ihrer Eigenschaft als Versandbuchhändler, von der das ebook vertrieben wurde. Das OLG München (Urteil vom 24. Oktober 2013, Az. 29 U 885/13) wies die Klage wie schon in I. Instanz das LG München ab und sah keine Haftung des Buchhändlers für Inhalte ohne Kenntnis.

Revision ist möglich. (rb)

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