Neue Label zur Energiekennzeichnung

Am 20.12.2010 sind die gesetzlichen Neuerungen zu Energiesparsiegeln für Fernseher, Kühlschränke, Geschirrspüler und Waschmaschinen in Kraft getreten. Eilige Änderungen sind aber dennoch nicht erforderlich. Denn verpflichtend wird deren Verwendung erst in etwa einem Jahr. Bis dahin dürfen die neuen Label freiwillig genutzt werden.

Kennzeichnungspflicht für Fernseher TV

Dass Backöfen, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Kühlschränke und weitere Geräte zu kennzeichnen sind, ist nicht neu, sondern entspricht der bereits geltenden Gesetzeslage. Hier ergeben sich zukünftig allerdings Änderungen z.B. dahin gehend, dass nun bei der Angabe der Energieeffizienzklasse drei neue Klassen ergänzt werden, nämlich die Klassen A+, A++ und A+++. Wirklich neu ist aber die – zuvor nicht existierende Kennzeichnungspflicht für Fernseher. Auch für diese muss künftig der Energieverbrauch angegeben werden, wobei zunächst die Verwendung einer Skala von A (grün) bis G (rot) gestattet ist, die gesetzlichen Vorschriften aber bis zum Jahr 2020 eine verpflichtende Verwendung von einer Skala von A+++ (grün) bis D (rot) vorsehen.

Damit Sie sich auf die Neuerungen einstellen können, sollten Sie folgenden Zeitplan für die ab dann zwingenden Änderungen berücksichtigen:

Als Hersteller müssen Sie ab dem 30.11.2011 erstmalig das Label für Fernseher verwenden und bei Kühl- und Gefriergeräten auf das neue Label umstellen. Ab 20.12.2011 müssen die Hersteller bei Waschmaschinen und Geschirrspülern das neue Label verwenden.

Als Online-Händler müssen Sie sich für die erstmalig verpflichtende Geltung der neuen Angaben bei Fernsehern den 30.03.2012 vormerken, das gleiche Datum gilt für die verpflichtenden Änderungen der Angaben zu Kühl- und Gefriergeräten. Der 20.04.2012 verpflichtet den Online-Händler schließlich zu den neuen Angaben bei Waschmaschinen und Geschirrspülern.